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AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) enthalten die zwischen Ihnen als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und der umseitig genannten, ausstellenden Firma, ausschließlich geltenden Bedingungen für die Bestellung unserer Produkte und Beauftragung unserer Dienstleistungen.
(2) Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Regelung sind natürliche, juristische Personen oder juristische Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Die AGB gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für Folgegeschäfte, ohne dass sie bei Vertragsschluss ausdrücklich erwähnt werden müssen.
(4) Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit außerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung zu ändern. Ihre Bestellung/Beauftragung wird zu den jeweils zurzeit der Bestellung/Beauftragung gültigen AGB durchgeführt. Während einer laufenden Geschäftsbeziehung werden Änderungen der AGB nur wirksam, wenn Sie diesen Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang einer schriftlichen Änderungsmitteilung (per Brief, Telefax, E-Mail) widersprechen und wir Sie auf Ihr Widerspruchsrecht und die Frist in der Änderungsmitteilung hingewiesen haben.
(5) Gegenbestätigungen, Gegenangebote oder sonstigen Bezugnahmen von Ihnen, bei denen Sie auf Ihre Geschäftsbedingungen verweisen, widersprechen wir hiermit ausdrücklich; abweichende Bedingungen gelten nur, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wurde.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Ihre Bestellung oder Beauftragung ist ein Angebot zum Vertragsschluss mit uns im Sinne von § 145 BGB. Der Vertrag mit uns kommt erst mit unserer Annahme Ihres Angebots zustande. Unsere Annahme erfolgt in Form der schriftlichen Bestätigung, der Warenlieferung oder der von uns erteilten Rechnung.
(2) Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Materialien, die zu unseren Angeboten gehören („Produktinformationen“) dienen lediglich der Präsentation der Waren. Sie stellen weder eine Beschaffenheits- oder eine Haltbarkeitsgarantie im Sinne von § 443 BGB noch zugesicherte Eigenschaften dar.
(3) Für Ihren Vertrag mit uns gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung/Beauftragung zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(4) Ein Recht zum Widerruf des Vertrages oder zur Rückgabe der Ware haben Sie als Unternehmer nicht. Wenn wir uns jedoch mit der Rücksendung der Ware schriftlich einverstanden erklären, gehen die Kosten der Rücksendung zu Ihren Lasten. Der Brutto-Rechnungsbetrag wird Ihnen gutgeschrieben, abzüglich 10 % wegen der bei uns entstandenen Kosten der Bearbeitung. Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die genannte Pauschale sei.

§ 3 Lieferung/Leistungserbringung

(1) Die Ware wird stets unversichert und in jedem Fall auf Ihre Gefahr versandt („Versendungskauf“). Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch schließen wir eine Transportversicherung ab oder versenden die Ware in vom gewöhnlichen Versand abweichender Form (bspw. Express); entstehende Kosten gehen zu Ihren Lasten.
(2) Die Wahl des Versandortes, des Beförderungsweges und des Transportmittels erfolgt durch uns nach billigem Ermessen.
(3) Von uns angegebene Liefer- und Abladezeiten sind stets unverbindlich.
(4) Vorübergehende Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen und nicht von uns zu vertretenden Ereignissen, wie etwa auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, entbinden uns für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung der Lieferung solange diese bestehen. Sie können in dem Fall nicht vom Vertrag zurücktreten; wir sind nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Für die Dauer der Lieferhemmnisse sind Sie jedoch ebenfalls von Ihren Pflichten uns gegenüber befreit. Sind die Hemmnisse nicht nur vorübergehender Natur, werden die Vertragsparteien von ihren jeweiligen Pflichten aus dem Vertrag befreit.

§ 4 Untersuchung der Ware und Anzeige von Mängeln

(1) Bei offensichtlichen Mängeln der gelieferten Ware oder der durchgeführten Reparatur sind diese innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung oder Zeitpunkt der Reparaturmaßnahme schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 8 Tagen ab ihrer Kenntnis mitzuteilen. Eine telefonische Mängelrüge reicht nicht aus.
(2) Für die Einhaltung der Fristen gemäß (1) kommt es auf den Zeitpunkt der Absendung der Mitteilung über die Mängelrüge an. Nach Fristablauf gilt unsere Leistung als genehmigt und abgenommen.
(3) Bei der Mängelrüge geben Sie Art und Umfang des jeweiligen Mangels sowie die Rechnungsnummer an.

§ 5 Mängelansprüche

(1) Bei form-, fristgerechter und sachlich gerechtfertigter Mängelrüge nach Warenlieferung übersenden wir Ihnen Zug um Zug gegen Rücksendung der beanstandeten Ware, mangelfreie Ware (Nacherfüllung). 
Bei Fehlschlag der Nacherfüllung können Sie nach Ihrer Wahl die von Ihnen vertraglich geschuldete Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Sofern Sie bei uns Reparaturmaßnahmen beauftragt haben, können wir bei form-, fristgerechter und sachlich gerechtfertigter Mängelrüge nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen (Nacherfüllung). Bei Fehlschlag der Nacherfüllung gilt (1) Satz 2 entsprechend.

§ 6 Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche gegen uns sind unabhängig von der Art einer Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit sie nicht durch uns zurechenbare, vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen verschuldet wurden oder in den Anwendungsbereich einer von uns ausdrücklich für diesen Fall abgegebenen Garantie oder Zusicherung fallen.
(2) Wir haften jedoch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf Schäden begrenzt, die aufgrund des Vertrages typisch und vorhersehbar sind, und auf die doppelte Höhe des vertraglich für die jeweilige Leistung vereinbarten Entgeltes. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, Ersatz vergeblicher Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden sind ausgeschlossen.
(3) Ein Schadensersatzanspruch gegen uns verjährt innerhalb von 12 Monaten nach dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen.
(4) Für öffentliche Äußerungen des Herstellers der Waren oder sonstiger Dritter (bspw. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, eine Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche aufgrund von Produkthaftung sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 7 Zahlung

(1) Die Vergütung wird nach Erhalt unserer Ware bzw. Erbringung unserer Leistung und Zugang unserer Rechnung sofort zur Zahlung fällig, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wird.
Sie geraten in Zahlungsverzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang unserer Rechnung die in Rechnung gestellte Vergütung leisten. In dem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Absatz 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.
(2) Wechsel oder Schecks nehmen wir nur auf Grund besonderer Vereinbarung und stets nur zahlungshalber an. Schecks gelten nach Gutschrift, Wechsel nach Einlösung am Verfalltag als Zahlung. Diskont-/ Wechselspesen gehen zu Ihren Lasten und sind sofort fällig.
(3) Bei begründeten Zweifeln an Ihrer Zahlungsfähigkeit sind wir berechtigt, unsere Leistungen von der Vorauszahlung der Vergütung oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Solche Zweifel haben wir insbesondere, wenn Sie mit Zahlungen an uns im Verzug sind, ein Insolvenzantrag über Ihr Vermögen gestellt wurde, ein Scheck- oder Wechselprotest stattfindet.
(4) Sofern wir eine Ratenzahlung vereinbart haben, Sie sich verschuldet mit einer Rate mehr als 14 Tage oder mit einem Betrag in Höhe von 2 Raten im Rückstand befinden, wird der Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Entsprechendes gilt bei einem Scheck- oder Wechselprotest.
(5) Sie sind zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn Ihre hierzu behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unstrittig oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis Sie sämtliche Forderungen aus der jeweiligen Bestellung beglichen haben.
(2) Sie sind berechtigt, die von uns gelieferte Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern; hierunter fallen nicht Veräußerungen in Form der Veräußerung oder Verpachtung Ihres Geschäftsbetriebes im Ganzen oder in Teilen. Im Fall einer Weiterveräußerung treten Sie bereits jetzt Ihre Forderungen aus dem Weiterverkauf an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
(3) Die Ihnen eingeräumte Berechtigung zur Weiterveräußerung erlischt, wenn Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit wie in § 7 (4) Satz 2 beschrieben oder aufgrund anderer begründeter Umstände, welche zu Zweifeln über diese führen, bestehen.
(4) Für Ihr Recht, die von uns gelieferte Ware zu verarbeiten, gelten die Beschränkungen unter (3) entsprechend. Durch die Verarbeitung erwerben Sie kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Sollte unser Eigentumsvorbehalt dennoch durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind Sie und wir uns schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf uns übergeht, wir die Übereignung annehmen und Sie unentgeltlicher Verwahrer der Sachen bleiben.
(5) Wird unsere Vorbehaltsware mit noch im Fremdeigentum stehenden Waren verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen oder vermischten Bestand. Der Umfang des Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis der von uns in Rechnung gestellten Vergütung über die von uns gelieferte Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Ware.
(6) Waren, an denen wir gemäß (4) und (5) Eigentum oder Miteigentum erwerben, gelten, ebenso wie die von uns gem. (1) unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen.
(7) Sie treten bereits jetzt die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Handelt es sich bei der Vorbehaltsware um ein Verarbeitungsprodukt oder um einen vermischten Bestand, worin neben von uns gelieferter Ware nur solche Gegenstände enthalten sind, die entweder Ihnen gehörten oder aber Ihnen von Dritten nur unter dem so genannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, treten Sie die gesamte Forderung aus Weiterveräußerung der Ware an uns ab. Im anderen Falle, also bei einem Zusammentreffen von Vorauszessionen an uns und anderen Lieferanten steht uns ein Bruchteil des Veräußerungserlöses zu, und zwar entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten oder vermischten Ware.
(8) Sie sind ermächtigt, die Außenstände aus Weiterveräußerung der Ware einzuziehen. Diese Ermächtigung entfällt, wenn bei Ihnen kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist; wir widerrufen sie, wenn Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit bestehen. Entfällt die Einziehungsermächtigung oder wird sie widerrufen, können wir von Ihnen die Herausgabe der zur Einziehung der Forderungen erforderliche Auskünfte und Unterlagen verlangen und die Abtretung offen legen.
(9) Bei Zugriffen Dritter auf unsere Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Außenstände sind Sie verpflichtet, auf unser Eigentum/unser Recht hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention tragen Sie.
(10) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug sind Sie verpflichtet, auf unser erstes Anfordern, die bei Ihnen noch befindliche Vorbehaltsware herauszugeben und etwaige, gegen Dritte bestehende Herausgabeansprüche wegen der Vorbehaltsware an uns abzutreten. In der Zurücknahme sowie der Pfändung von Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 9 Datenschutz

Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten – wie Email-Adresse, Name, Bankverbindungsdaten - erheben, verarbeiten und nutzen wir ausschließlich gemäß den Regelungen des geltenden deutschen Datenschutzrechts.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Firmensitz des Verkäufers.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts, soweit diese auf eine andere Rechtsordnung verweisen, und des UN-Kaufrechts.
(3) Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.